Unternehmensrecht - TILLMANN
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LogoLogoRechtsanwalt TillmannRechtsanwalt TillmannRechtsberatung für Sie und Ihr Unternehmen
in Leipzig und überall online.
Rechtsberatung für Sie und Ihr Unternehmen
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UNSERE LEISTUNGEN

Mit unserer Kanzlei beraten wir Unternehmer und Unternehmerinnen, Firmen und Selbständige sowie Freiberufler und Freiberuflerinnen.

Rechtsberatung

Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Firmen und Unternehmen in unserer Leipziger Kanzlei oder ortsunabhängig und von überall online über MS Teams, Skype, Zoom oder Google Meet. Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich einen Termin mit einem spezialisierten Rechtsanwalt. Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung und lassen Ihnen alle weiteren Informationen (z.B. bzgl. der Kosten) zukommen.

Prozessvertretung

Natürlich vertreten wir Sie auch vor Gericht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Abwehr von Forderungen Dritter. 

FORDERUNGSEINZUG

Wenn Ihre Kunden Ihre Rechnungen nicht bezahlen, kümmern wir uns um die Eintreibung Ihrer Forderung und stehen Ihnen in den folgenden Bereichen des Inkassorechts zur Seite:

WEITERE INFORMATIONEN

Unsere Kanzlei berät und vertritt Verbraucher und Unternehmen, Firmen, Selbstständige und Freiberufler:innen. Egal ob Handwerker bzw. Handwerksbetrieb, Online-Händler, Werbeunternehmen oder Softwarhersteller – ein spezialisierter Rechtsanwalt unserer Kanzlei steht Ihnen zur Seite.

Das Unternehmensrecht ist Teil des Privatrechts und wird oftmals als Oberbegriff für verschiedene Rechtsgebiete (Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht) verwendet. Ebenfalls z.T. genutzt werden Bezeichnungen wie Firmenrecht oder Wirtschaftsrecht. Doch nicht allein im Unternehmensrecht selbst, sondern auch in allen mit Ihrem Betrieb verbundenen Rechtsgebieten unterstützen wir Sie, z.B. in den Bereichen Werkvertrag, Kaufvertrag und Mietvertrag. Auch um Ihre zahlungsunwilligen Kunden kümmern wir uns mit unseren Leistungen aus dem Bereich Forderungseinzug bzw. Inkassorecht. Darüber hinaus können Sie auf uns zukommen, wenn Sie Ihr Unternehmen, Ihr Start-up, erst gründen wollen. Weitere Informationen finden Sie unter “Rechtsgebiete“.

Unter Prozessvertretung versteht man die rechtliche Vertretung von natürlichen Personen oder Unternehmen in einem Verfahren vor Gericht. Als in Deutschland zugelassener Anwalt ist man vor allen deutschen Gerichten, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs, vertretungsberechtigt. Für die Vertretung vor ausländischen Gerichten innerhalb der EU gelten Besonderheiten, die in der Dienstleistungsrichtlinie für Rechtsanwälte (RL 77/249/EWG) zu finden sind. Gerne beraten wir Sie in dieser Hinsicht und helfen Ihnen, auch Forderungen gegen im Ausland ansässige Personen oder Unternehmen effektiv durchzusetzen.

Unter Inkasso versteht man den gewerbsmäßigen Einzug von offenen Forderungen. Oft hört man auch die Bezeichnung “Forderungsmanagement”. Im Gegensatz zu sog. Inkassobüros kann ein Anwalt bzw. Rechtsanwalt mit seiner Kanzlei den Schuldner nicht nur außergerichtlich anmahnen und zur Zahlungen auffordern, sondern auch Klage erheben, wenn der Anspruch bestritten wird.  Zu diesem Rechtsbereichb gehört die Geltendmachung Ihrer offenen Forderung, die grundsätzlich eine Geldforderung ist, ggf. der Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen, Anfragen zum Schuldner beim Einwohnermeldeamt, beim Schuldnerverzeichnis, Beantragung eines gerichtliches Mahnbescheides, Beantragung eines Vollstreckungsbescheides, bei Widerspruch bzw. Einspruch des Schuldners Durchführung eines Klageverfahrens, die Beauftragung von Gerichtsvollzieher, die Veranlassung von Kontopfändungen (Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Vollstreckungsgericht) und zahlreiche weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Allein aufgrund der Tatsache, dass man einen Gerichtsprozess gewonnen hat oder ein Vollstreckungsbescheid gegenüber dem Schuldner erlassen wurde, ist man noch nicht am Ziel. Denn wenngleich sich aus diesen, als Vollstreckungstitel bezeichneten, Dokumenten eine Zahlungspflicht ergibt, heißt das noch nicht, dass der Schuldner dieser Pflicht auch nachkommt. Hier kommt die Zwangsvollstreckung ins Spiel, welche ein staatliches Verfahren zur Sicherung oder Durchsetzung von Ansprüchen ist. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung können auf Veranlassung des Anspruchsinhabers vom Schuldner bspw. Bargeld und Gegenstände gepfändet und verwertet, Vermögensauskünfte angefordert, Konten gepfändet und Immobilien zwangsversteigert werden.